2020-163 S-133 Brandeinsatz / Rauchmelder Mehrfamilienhaus

28.06.2020 – Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses wurden auf einen ausgelösten Rauchwarnmelder in einem Kellerraum aufmerksam und verständigt die Polizei und Feuerwehr. Der Kellerraum war verschlossen und musste zur Erkundung und Lagefeststellung von den Einsatzkräften geöffnet werden. Rauch oder Feuer konnte nicht wahrgenommen werden. Der ausgelöste Rauchwarnmelder lag frei auf einem Holzregal. Eine auslösende Ursache konnte nicht festgestellt werden.

Kein Rauch, kein Feuer und somit ach kein weiteres Handeln der Feuerwehr erforderlich