Tag des brandverletzten Kindes

Der „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht in diesem Jahr unter dem Motto „Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!“.

Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden, rund 7.500 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Daher richtet Paulinchen e.V. gemeinsam mit vielen Aktionspartner*innen in diesem Jahr den Fokus besonders auf brandheiße, brandgefährliche Unfallursachen, die zu Brandverletzungen führen.

Am „Tag des brandverletzten Kindes“ wird über Unfallgefahren aufgeklärt und über die schwerwiegenden Folgen von Verbrennungen und Verbrühungen informiert. Das Motto „Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!“ soll zeigen, wie schnell ein Unfall passieren kann und Eltern für Unfallursachen sensibilisieren. „Vielen Eltern ist nicht bewusst, dass gerade im häuslichen Bereich die meisten Unfälle passieren und direkt im kindlichen Umfeld „brandheiße“ Gefahren lauern. Die frisch aufgebrühte Tasse Tee, der gerade angezündete Kaminofen oder die Kerze, die kurz unbeaufsichtigt war, können innerhalb von Sekunden zu Verbrühungen oder Verbrennungen der zarten Kinderhaut führen. Nur wenn Eltern die Gefahren kennen, können sie präventive Maßnahmen ergreifen und diese folgenschweren Unfälle verhindern“, stellt Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V., fest.

Erste Hilfe im Notfall:

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verbrannt oder verbrüht hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.

Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.

Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.

Kühlen:

  • Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
  • Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.

Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.

Paulinchen ruft bundesweit rund um den 7. Dezember zum Mitmachen auf. Auf der Webseite www.paulinchen.de werden neben Aktionsideen und kostenfreien Infomaterialien auch alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte aufgelistet.